Neuregelung basiert auf EU-Richtlinie
"Kriminelle nutzen Geldwäsche, um aus schweren – oft organisierten – Straftaten erzielte Einnahmen vor dem Zugriff des Staates zu verstecken. Teilweise werden aus diesen Vermögen dann auch terroristische Straftaten finanziert", hieß es in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz eine EU-Richtlinie gegen Geldwäsche um.
Meldepflichten für Makler
Im Immobilienbereich werden für Makler und Notare die Pflichten zum Melden von Verdachtsfällen konkretisiert und verschärft. Sie gelten künftig auch bei der Vermittlung von Mietverträgen, wenn die monatliche Miete mindestens 10.000 Euro beträgt.
Risiken auch beim Handel mit Edelmetallen
Wie im Immobilienbereich gibt es nach den Erkenntnissen von Fachleuten auch beim Handel mit Edelmetallen wie Gold erhebliche Geldwäscherisiken. Deshalb wird dort die Grenze für bestimmte Pflichten von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt. Anbieter zur Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowährungen wie Bitcoins werden unter anderem verpflichtet, Verdachtsfälle zu melden.
Mehr Transparenz für Öffentlichkeit
Mit dem neuen Gesetz soll zudem mehr Transparenz geschaffen werden. So erhält nun die Öffentlichkeit Zugriff auf das sogenannte Transparenzregister, das die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen auflistet. Das Register soll verhindern, dass sich die wirklichen Eigentümer von Unternehmen hinter Strohmännern verstecken können.