Kabinett beschließt Rentenpaket

Das Bundeskabinett hat am 29.08.2018 den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) verabschiedet. Die geplante Neuregelung sieht neben einer doppelten Haltelinie Verbesserungen bei der Mütter- und Erwerbsminderungsrente und eine Entlastung von Geringverdienern vor.

Garantie bis zum Jahr 2025

Wie die Bundesregierung mitteilt, soll die Neuregelung das Rentenniveau und den Rentenversicherungsbeitrag bis zum Jahr 2025 garantieren. Das Sicherungsniveau werde bis zum Jahr 2025 bei 48% gehalten. Hierfür werde die Rentenanpassungsformel so ergänzt, dass bis zum Jahr 2025 mindestens ein Niveau von 48% erreicht werde (Haltelinie I). Der Beitragssatz zur Rentenversicherung werde die Marke von 20% bis zum Jahr 2025 nicht überschreiten (Haltelinie II). Da die Stabilisierung des Systems der Altersvorsorge eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, wolle der Staat über einen erhöhten Zuschuss aus Steuern zusätzliche Verantwortung übernehmen. Hierfür werde im Bundeshaushalt ein "Demografiefonds" von 2021 bis 2024 mit jährlich zwei Milliarden Euro aufgebaut, der die Beitragsobergrenze auch im Fall unvorhergesehener Entwicklungen absichere. Zusätzlich soll nach den Plänen der Bundesregierung eine Beitragssatzuntergrenze von 18,6% bis zum Jahr 2025 eingeführt werden, um eine bessere Beitragssatzverstetigung zu erreichen.

Verbesserte Leistungen bei Erwerbsminderung

Die Absicherung bei Erwerbsminderung soll nach den Plänen der Bundesregierung deutlich verbessert werden. Die Zurechnungszeit werde für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Anschließend werde sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert. Die Erwerbsminderungsrente errechne sich aus den Beitragszahlungen bis zum Eintritt der Erwerbsminderung und von dort an im Jahr 2019 bis zur aktuell gültigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten (=Zurechnungszeit). Anschließend soll die Zurechnungszeit schrittweise auf 67 Jahre verlängert werden.

Bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Mütter oder Väter sollen für vor 1992 geborene Kinder ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr angerechnet bekommen. Damit seien alle Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern gleichgestellt, so die Regierung. Davon profitieren würden knapp zehn Millionen Menschen. Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, wurden bisher pro Monat und Kind 64 Euro brutto angerechnet, ab 2019 sollen es 80 Euro brutto pro Monat und Kind sein. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, würden 96 Euro brutto pro Monat und Kind angerechnet.

Entlastung für Beschäftigte mit geringem Einkommen

Schließlich sollen Beschäftigte mit geringem Einkommen entlastet werden. Die bisherige "Gleitzone" soll auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) zum "Übergangsbereich" für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeweitet werden. Beschäftigte in diesem Bereich sollen stärker beziehungsweise erstmalig bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Zudem sollen die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen führen, betont die Bundesregierung. Davon sollen bis zu 3,5 Millionen Beschäftigte profitieren.

Redaktion beck-aktuell, 29. August 2018.

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