Kabinett beschließt Reformpaket zu Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden neu geregelt: Wie die Bundesregierung am 14.12.2016 mitteilte, hat das Bundeskabinett ein Reformpaket auf den Weg gebracht, wonach die Länder mehr Geld und der Bund mehr Kompetenzen erhalten sollen. Die Bundesländer würden danach ab 2020 jährlich mit rund 9,7 Milliarden Euro entlastet. Im Gegenzug erhalte der Bund mehr Kontroll-, Steuerungs- und Prüfrechte – etwa in der Steuerverwaltung oder bei Investitionen in Schulen.

Bundesweiter Online-Portalverbund

Teil des Gesamtpakets ist auch die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft für Bau, Planung und Betrieb der Bundesautobahnen. Geplant sei außerdem ein bundesweiter Online-Portalverbund, der Bürgern einen einheitlichen Zugriff auf alle Verwaltungsangebote ermögliche. Bremen und das Saarland sollen zusätzliche Gelder des Bundes erhalten. Das werde im Grundgesetz verankert. Es gehe um Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro jährlich ab 2020. Beide Länder müssten dafür "Maßnahmen zum Abbau der übermäßigen Verschuldung sowie zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft" ergreifen.

Komplizierteste Reform der laufenden Legislaturperiode

Das Paket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschreibe nicht nur die größte Reform der laufenden Legislaturperiode, sondern auch die komplizierteste, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung. Das Grundgesetz müsse geändert werden. Hinzu würden Begleitgesetze kommen, die die Einzelheiten regeln. Endgültig verabschiedet werden sollen die zahlreichen Grundgesetzänderungen sowie die Einzelgesetze im Frühjahr 2017.

Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2016.

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