Kabinett beschließt Reform des Datenschutzrechts

Die Bundesregierung will das Datenschutzrecht neu strukturieren und an europäische Vorschriften anpassen. Wie sie am 01.02.2017 mitteilte, hat das Kabinett dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die Reform sei erforderlich, da Deutschland sein Datenschutzrecht bis Mai 2018 an das geänderte Datenschutzrecht der EU anpassen muss. Kernstück des Gesetzentwurfs sei die Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Es ergänze die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung, die unmittelbar in Deutschland gilt, so die Bundesregierung.

Änderungen an Vielzahl von Gesetzen vorgesehen

Mit der jetzigen Gesetzesnovelle würden Gestaltungsspielräume genutzt, die die europäische Verordnung den Mitgliedsstaaten einräumt. Daneben sollen wesentliche Teile der Datenschutz-Richtlinie "Polizei und Justiz" umgesetzt werden. Zudem sehe der Gesetzentwurf Änderungen an einer Vielzahl von Gesetzen vor, die aus der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes resultierten. Geändert werden müssten das Gesetz über den militärischen Abschirmdienst und das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst. Neu gefasst werde auch das Gesetz zur Überprüfung von Personen, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) und das sogenannte Artikel-10-Gesetz. Mit den Änderungen werde den Erfordernissen von Datenverarbeitungen im Bereich der nationalen Sicherheit Rechnung getragen.

Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2017.

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