Kabinett beschließt Reform des Aufstiegs-Bafögs

Das Bundeskabinett hat am 25.09.2019 eine Reform des sogenannten Aufstiegs-Bafögs beschlossen. Für Menschen, die sich zum Meister oder Fachwirt weiterbilden oder auch in sozialen Berufen beispielsweise eine Fortbildung zum Erzieher machen, sind danach unter anderem höhere Zuschüsse vorgesehen.

Aufstiegs-Bafög künftig für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen

So soll es höhere Zuschüsse für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren geben. Wer eine Weiterbildung in Vollzeit macht und über wenig Einkommen und Vermögen verfügt, soll zudem deutlich mehr Geld vom Staat für die Lebenshaltungskosten bekommen. Die Reform sieht außerdem vor, dass das Aufstiegs-Bafög künftig für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann. Bisher ist das beschränkt auf eine Fortbildung.

Mehrkosten von 350 Millionen Euro

Daneben soll der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende und der Bestehenserlass erhöht werden. Auch der Existenzgründungserlass soll deutlich verbessert und die Erhöhungsbeträge zum Vermögensfreibetrag für Ehepartner und Kinder ausgebaut werden. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) plant mit Mehrkosten von 350 Millionen Euro in der laufenden Legislaturperiode.

Redaktion beck-aktuell, 25. September 2019 (dpa).

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