Netz verbundener Biotope für viele Tierarten unabdingbar
"Wir haben ja nicht nur Verantwortung für den Erhalt von Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe, die bereits auf europäischer Ebene geschützt sind. Auch weniger bekannte Arten brauchen unseren Schutz, zum Beispiel der Sternrochen oder die Islandmuschel", erläuterte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Mit der Neuregelung soll im Bundesnaturschutzgesetz eine Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen werden, diese und weitere gefährdete Arten in den Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone durch Rechtsverordnungen unter Schutz zu stellen. Ein zweiter Schwerpunkt sei der Aufbau eines bundesweiten Biotopverbundes an Land, der 10% der Fläche eines jeden Landes umfasst. Der Gesetzentwurf verpflichte die Bundesländer, diesen Biotopverbund bis 2027 zu schaffen. Ein solches Netz verbundener Biotope sei für viele Tierarten unabdingbar. Erst die Vernetzung und die Öffnung von Wanderungskorridoren ermögliche die überlebenswichtige genetische Vielfalt der Arten, heißt es in der Mitteilung des Bundesumweltministeriums.
Aufnahme von Höhlen und naturnahen Stollen in Liste geschützter Biotope
Ein dritter Schwerpunkt ist laut Umweltministerium die Aufnahme von Höhlen und naturnahen Stollen in die Liste der geschützten Biotope, um zum Beispiel die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten zu erhalten. Im Artenschutzrecht sehe der Gesetzentwurf zudem vor, die Vorschriften zur Zulassung von Straßenbauvorhaben, Planungen von Baugebieten oder energiewirtschaftlichen Anlagen an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen. Das bedeute zwar keine Änderung der Rechtslage, schaffe aber mehr Klarheit für Umweltbehörden und Planer, betonte das Ministerium.