Kabinett beschließt neues Jugendschutzgesetz

Um den Risiken im digitalen Raum zu begegnen, hat das Bundeskabinett am 14.10.2020 den Entwurf des neuen Jugendschutzgesetzes beschlossen. Die Neuregelung soll Kinder und Jugendliche vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen schützen und Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichnungen geben. Die Regelungen sollen auch gegenüber ausländischen Anbietern durchsetzbar sein.

Altersgerechte Voreinstellungen

Kinder und Jugendliche würden künftig besser geschützt, weil Anbieter von Spielen oder sozialen Netzwerken zu altersgerechten Voreinstellungen verpflichtet würden, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Verstöße würden in letzter Konsequenz mit Bußgeldern geahndet. Und Eltern, pädagogische Fachkräfte und die Kinder und Jugendlichen selbst würden klare Orientierungshilfen bekommen, etwa durch einheitliche Alterskennzeichnungen.

Zusatzfunktionen eines Spiels finden Berücksichtigung

Sichergestellt werde, dass Filme oder Spiele die gleiche Alterseinstufung bekommen, egal, ob sie online gestreamt oder im Geschäft an der Ladentheke gekauft werden. Bei Alterseinstufungen würden auch Zusatzfunktionen eines Spiels berücksichtigt. Insbesondere Kontaktmöglichkeiten, die zu Cybermobbing, Anmache und Missbrauch führen könnten, und Kostenfallen, etwa durch Loot Boxes und glücksspielsimulierende Elemente in Games, könnten zu einer höheren Alterseinstufung führen. Das sei wichtig und auch dringend notwendig, da etwa Chatfunktionen ein Einfallstor für sexuelle Belästigung, das sogenannte Cybergrooming, durch Erwachsene seien.

Nationale wie internationale Anbieter in der Pflicht

Über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Social-Media-Diensten würden auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen. Mit dem Gesetzentwurf würden nationale wie internationale Anbieter in die Pflicht genommen, geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre jungen Nutzer zu entwickeln und umzusetzen, so Giffey.

Moderne Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien werde zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut. Die Bundeszentrale werde nach der Neuregelung dafür zuständig sein, sicherzustellen, dass die vom Gesetz erfassten Plattformen ihren systemischen Vorsorgepflichten (beispielsweise sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystem) nachkommen. Sie soll Verstöße auch gegenüber ausländischen Anbietern ahnden. Die Länder sollen für die inhaltsbezogenen Maßnahmen im Einzelfall zuständig bleiben, der Bund nehme das Massenphänomen Interaktionsrisiken und eine systemische Vorsorge in den Fokus.

Redaktion beck-aktuell, 14. Oktober 2020.