Umsetzung von EU-Recht
Die Anpassungen des Düngegesetzes seien rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können, heißt es in der Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Zudem sollen einige Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt.
Vermeidung von Strafzahlungen
Es gilt nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums, drastische Strafzahlungen wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie endgültig abzuwenden. Deutschland habe der EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung von 2020 zugesagt. Die EU-Kommission habe deutlich gemacht, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet.
Verursacherprinzip im Düngerecht stärken
Der jetzt beschlossene Entwurf sehe vor, dass Düngedaten der Höfe mit einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Dies sei ein wichtiger Fortschritt, denn so könne endlich geprüft werden, wie wirksam die Düngeregeln sind, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Mittelfristig könnten die Betriebsdaten die Basis für passgenaue Änderungen der Düngeverordnung bilden, mit denen gezieltere Maßnahmen erarbeitet werden könnten, um etwa Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. Damit werde das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt: Wer Wasser gefährdet, solle in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser schützt, solle entlastet werden.
Neuregelung soll noch in diesem Jahr in Kraft treten
Mit den Änderungen des Düngerrechts will das Bundeslandwirtschaftsministeriums zudem die Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln stärken, indem beispielsweise eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte eingeführt wird. Das neue Düngegesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.