Bei nationalen Krisenfällen plant die Bundesregierung auch in Zukunft staatliche Eingriffe in die Lebensmittelversorgung. Ein entsprechender Notfallplan von Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) wurde am 30.11.2016 vom Kabinett gebilligt. Schon im Vorfeld der Kabinettssitzung hatten die "Passauer Neue Presse" und die "Rheinische Post" über das Vorhaben berichtet.
Eingriffe in Produktion, Lebensmittelverteilung und Preise möglich
Mit dem überarbeiteten Zivilschutzkonzept sollen Regelungen aus dem Kalten Krieg an die heutige Zeit angepasst werden. Bei einer Versorgungskrise - hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Stromausfälle, Epidemien oder einen bewaffneten Angriff - soll der Staat in die Produktion und Verteilung von Lebensmitteln eingreifen dürfen. So kann die Regierung vorschreiben, dass nur noch bestimmte Supermärkte öffnen dürfen oder dass die Ausgabe von Nahrungsmitteln ausschließlich unter staatlicher Aufsicht erfolgen darf. Um Wucherpreise und "Hamsterkäufe" zu vermeiden, darf der Staat dann auch Preise und Abgabemengen festlegen. Bei einer wochenlangen Versorgungskrise könnten zudem Landwirte und Ernährungswirtschaft zu besonderen Maßnahmen verpflichtet werden, etwa zur Abgabe von Getreide an Mühlen, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern. Ferner müssten Behörden die Bevölkerung schon im Vorfeld über die Möglichkeiten der privaten Vorsorge aufklären. Erst im August 2016 hatte das Bundeskabinett einen Krisenplan des Innenministeriums beschlossen, in dem die Bürger aufgerufen werden, Lebensmittelvorräte anzulegen.
Redaktion beck-aktuell, 6. Dezember 2016 (dpa).