Kabinett beschließt neue Vorgaben für die Behandlung von Elektro-Altgeräten

Das Bundeskabinett hat heute eine Verordnung über die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten beschlossen. Dies teilte das Bundesumweltministerium mit. Die Verordnung bringe die Vorgaben für die Behandlung von Altgeräten auf den neuesten Stand der Technik und regle erstmals das Recycling von Photovoltaik-Modulen. 

Vereinheitlichung der Behandlung durch Konkretisierung

Die beschlossene Verordnung, die die von der Regierung im Dezember 2020 auf den Weg gebrachte Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes ergänze, solle die Anforderungen der Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten konkretisieren und damit deren Umsetzung in der Praxis bundesweit vereinheitlichen. Dadurch werde der Vollzug gestärkt, und den zuständigen Landesbehörden werde die Kontrolle der Behandlung und des Recyclings von Elektro-Altgeräten erleichtert.

Reihenfolge der Entfernung der schadstoffhaltigen Bauteile festgelegt

Um die Schadstoffentfrachtung und das Recycling zu verbessern, werde den Entsorgungsunternehmen künftig deutlicher als bisher vorgeschrieben, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem Zeitpunkt des Behandlungsprozesses zu entfernen seien. Elemente wie Batterien, Tonerkartuschen, bestimmte Scheiben von Flachbildschirmen sowie Kältemittel müssten nunmehr vor einer mechanischen Zerkleinerung ausgebaut werden. Spätestens nach der mechanischen Zerkleinerung müssten schadstoffhaltige Kondensatoren, Kunststoffe mit bromierten Flammschutzmitteln, elektrische Kabel oder Flüssigkristallanzeigen aussortiert werden. Ziel dieser Regelungen sei es zu verhindern, dass die Schadstoffe verschleppt werden und den weiteren Recyclingprozess beeinträchtigen. Darüber hinaus lege die Verordnung erstmals Vorgaben für die Behandlung von ausgedienten Photovoltaikmodulen fest.

Erweiterte Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte 

Mit der neuen Verordnung würden Vorgaben aus dem Anhang des Elektro- und Elektronikgerätegesetz in einen eigenen Rechtstext gefasst und an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Die Verordnung stehe in engem Zusammenhang mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die vor allem das Ziel verfolge, die Sammelmengen deutlich zu steigern. Hierfür sehe sie vor, dass Verbraucher künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei Lebensmitteleinzelhändlern ab einer Größe von 800 Quadratmeter Verkaufsfläche abgeben können. Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte solle die Sammelquote erhöht und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zugeführt werden.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2021.

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