Die Erwerbsminderungsrenten sollen künftig höher ausfallen. Wie die Bundesregierung am 15.02.2017 mitteilte, hat das Kabinett eine entsprechende Änderung beschlossen. Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert werden – von 62 auf 65 Jahre. Diese schrittweise Verlängerung werde auch in der Alterssicherung der Landwirte eingeführt.
Fiktive Entwicklung der Rentenansprüche einbezogen
Jährlich müssten etwa 170.000 Menschen frühzeitig in Rente gehen, da sie krankheitsbedingt nicht mehr – oder nur sehr eingeschränkt – arbeiten können. Die bis zu diesem Zeitpunkt angesammelten Rentenpunkte reichten meist nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, erläuterte die Bundesregierung. Daher gebe es die Erwerbsminderungsrente, die auch einbezieht, wie sich die Rentenansprüche bei gleichbleibender Berufstätigkeit entwickelt hätten.
Redaktion beck-aktuell, 15. Februar 2017.