Kabinett beschließt Modernisierung des Strafverfahrens

Das Bundeskabinett hat am 23.10.2019 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Dies teilte das  Bundesjustizministerium mit. Ziel sei es, Strafprozesse zu beschleunigen und die Strafverfolgung effektiver zu gestalten. Vorgesehen seien etwa eine leichtere Ablehnung von Befangenheits- und Beweisanträgen sowie eine erweiterte DNA-Analyse. 

Ausweitung der DNA-Analyse auf äußerliche Merkmale und Alter 

Der Entwurf sehe eine Ausweitung der DNA-Analyse im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale und das Alter vor. Das, was auch mit Videoüberwachung, Fotos oder Zeugenaussagen erkennbar wäre, solle künftig auch durch die DNA-Analyse ermittelbar werden, erläutert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Dabei werde sichergestellt, dass die verfassungsmäßigen Grenzen hinsichtlich des Kernbereichsschutzes eingehalten werden.

Erweiterte Polizei-Befugnisse bei Einbrüchen

Zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls sei eine Ausweitung der Befugnisse der Ermittlungsbehörden im Bereich der Telekommunikationsüberwachung, insbesondere bei serienmäßiger Begehung vorgesehen.

Bündelung der Nebenklagevertretung

In umfangreichen Strafverfahren werde die Bündelung der Interessensvertretung mehrerer Nebenkläger ermöglicht. Zudem würden Standards für die Beeidigung von Gerichtsdolmetschern vereinheitlicht.

Leichtere Ablehnung von Befangenheits- und Beweisanträgen, isoliertes Verfahren bei Besetzungsrüge

Um Strafverfahren zu beschleunigen, werde die Ablehnung von Befangenheitsanträgen durch eine neue Fristenregelung erleichtert. Ferner sollen missbräuchlich gestellte Beweisanträge künftig leichter abgelehnt werden können. Überdies werde für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Besetzung des Gerichts ein Vorabentscheidungsverfahren eingeführt.

Einheitliche Fristen für Unterbrechung bei Mutterschutz und Elternzeit

Die Fristen zur Unterbrechung der Hauptverhandlung würden im Hinblick auf Mutterschutz und Elternzeit harmonisiert. So werde verhindert, dass Prozesse abgebrochen und völlig neu durchgeführt werden müssen.

Ausweitung der Videoaufzeichnung bei Sexualdelikten 

Bei allen erwachsenen Opfern von Sexualdelikten werde ermöglicht, eine Videoaufzeichnung der richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung zu verwenden.

Verhüllungsverbot für Verfahrensbeteiligte

Es werde ausdrücklich geregelt, dass Verfahrensbeteiligte in Gerichtsverhandlungen ihr Gesicht weder ganz noch teilweise verhüllen dürfen, wenn dieses Verbot zur Identitätsfeststellung oder zur Beurteilung des Aussageverhaltens notwendig ist und keine medizinischen Gründe vorliegen, die gegen ein Verhüllungsverbot sprechen.

Redaktion beck-aktuell, 23. Oktober 2019.