Kabinett beschließt Modernisierung des Notarberufs

Die Berufswelt von Notaren soll familienfreundlicher werden. Hierfür soll ein Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts sorgen, dessen Entwurf die Bundesregierung am 18.11.2020 beschlossen hat. Danach sollen zudem die Chancen der Digitalisierung stärker genutzt werden. Entsprechende Verbesserungen sollen nach Angaben des Bundesjustizministeriums auch im Bereich der anwaltlichen Beratung sowie in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung vorgenommen werden.

Befristete Amtsniederlegung zwecks Kinderbetreuung

Im notariellen Berufsrecht besteht in verschiedenen Bereichen Modernisierungsbedarf, dem mit dem Gesetzentwurf nachgekommen werden soll, so das Justizministerium. Notaren soll es künftig ermöglicht werden, ihr Amt zum Zweck der Betreuung minderjähriger Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger bis zur Dauer von drei Jahren mit einer Wiederbestellungsgarantie am selben Amtssitz niederzulegen. Eine entsprechende Amtsniederlegung bis zur Dauer eines Jahres soll künftig auch bei vorübergehenden Erkrankungen des Notars selbst möglich sein.

Verfahrensabläufe sollen digitalisiert und vereinheitlicht werden

Die Digitalisierung, Vereinheitlichung und Vereinfachung von Verfahrensabläufen soll nach der geplanten Neuregelung in vielfacher Hinsicht gefördert werden. Durch verschiedene Klarstellungen, systematische Verbesserungen und Streichungen soll eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung erzielt werden. Insbesondere soll die elektronische Kommunikation auch in Fällen gefördert werden, in denen derzeit noch Schriftformerfordernisse bestehen.

Rechtsgrundlage für Auskünfte und Einsicht zu Forschungszwecken

Es soll eine Rechtsgrundlage für die Erteilung von Auskünften und die Einsicht in notarielle Urkunden und Verzeichnisse zu Forschungszwecken geschaffen werden. Bisher bestehen hierfür keine hinreichenden Regelungen, was beispielsweise rechtshistorische Forschungen zur Tätigkeit von Notaren in der Zeit des Nationalsozialismus stark erschwert. Künftig soll Forschenden ein Zugang zu Inhalten notarieller Urkunden und Verzeichnisse, die älter als 70 Jahre sind, auch ohne die Einwilligungen aller Beteiligten ermöglicht werden, die häufig kaum zu erlangen sind.

Digitalisierung und Vereinheitlichung auch für andere Berufsgruppen

Über den Bereich des notariellen Berufsrechts hinaus soll auch im Bereich des rechtsanwaltlichen und patentanwaltlichen Berufsrechts sowie im Berufsrecht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine weitere Digitalisierung, Vereinheitlichung und Vereinfachung von Verfahrensabläufen erfolgen. Insbesondere soll die Bestellung von Vertretungen für Rechtsanwälte sowie Patentanwälte vereinfacht werden.

Elektronische Durchführung juristischer Prüfungen geplant

Daneben werden zahlreiche weitere Punkte adressiert. So soll der juristische Vorbereitungsdienst künftig auch in Teilzeit absolviert werden können. Des Weiteren enthält der Entwurf eine eindeutige gesetzliche Grundlage dafür, dass die Justizprüfungsämter der Länder die in den staatlichen Prüfungen schriftlich zu erbringenden Leistungen als eine vollständig elektronische Prüfung durchführen können. Daran anschließend sollen auch in anderen Bereichen die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass schriftliche juristische Prüfungen künftig elektronisch durchgeführt werden können.

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2020.