Kabinett beschließt Milliarden-Entlastung für Familien ab 2019

Mit einem milliardenschweren Paket sollen Familien in Deutschland von 2019 an finanziell entlastet werden. Das Bundeskabinett beschloss am 27.06.2018 einen entsprechenden Entwurf des Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD). Eine Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro wird ab 2019 zum Beispiel um 9,36% entlastet, das bedeutet für sie 251 Euro mehr im Jahr. Die gesamte Entlastungssumme soll bei bis zu 9,8 Milliarden Euro jährlich liegen.

Vor allem Familien mit weniger Geld sollen profitieren

Konkret sind eine Kindergelderhöhung um zehn Euro pro Monat ab Juli 2019, ein höherer Grundfreibetrag bei der Steuer und zusätzlich ein höherer Kinderfreibetrag geplant. Hinzu kommt eine Entlastung mittlerer und unterer Einkommen bei der sogenannten kalten Progression. Durch diese kleinen Änderungen kann die Steuerlast spürbar gemindert werden. "Wir stärken Familien mit diesem Gesetz spürbar", sagte Scholz der "Rhein-Neckar-Zeitung". Besonders diejenigen würden profitieren, die weniger Geld haben.

Zusätzliche Entlastungen bei Einkommensteuer angekündigt

Auch höhere Einkommen werden etwas entlastet. Bei einem Familieneinkommen von 120.000 Euro brutto soll die Entlastung 380 Euro im Jahr betragen – das sind 1,8% Einsparung im Vergleich zu 2018. Wegen der hohen Steuereinnahmen, die ein Resultat der noch gut laufenden Konjunktur und geringen Arbeitslosenzahlen sind, hatte Scholz zusätzliche Entlastungen bei der Einkommensteuer angekündigt.

Abbau der "kalten Progression" geplant

Insgesamt soll die "kalte Progression" um 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2019 abgebaut werden, diese Summe ist in der Gesamtentlastung von 9,8 Milliarden Euro für 2019 eingerechnet – und betrifft nicht nur Familien. 2020 soll diese Entlastungssumme dann 2,1 Milliarden Euro betragen. Das Problem der "kalten Progression" entsteht, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen nur die Inflation, also die Teuerung von Produkten ausgleichen, die Kaufkraft aber kaum steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt man dann überproportional mehr Steuern – eine Art schleichende Steuererhöhung.

Entlastungen zum Teil gesetzlich geboten

Bei den Berechnungen der Entlastungen wird von der Regierung eine Inflationsrate von 1,84% (2019) und 1,95% (2020) angenommen. Der Grundfreibetrag der Steuerzahler soll von 9.000 auf 9.168 Euro (2019) und 9.408 Euro (2020) steigen, auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll leicht steigen. Der Kinderfreibetrag soll von 7.428 auf 7.620 Euro (2019) und auf 7.812 (2020) erhöht werden. In einer zweiten Stufe soll das Kindergeld um weitere 15 Euro ab Januar 2021 angehoben werden. Allerdings ist ein Teil der geplanten Entlastungen gesetzlich ohnehin geboten. Grundlage ist hier der Existenzminimumbericht – danach richtet sich zum Beispiel die Höhe steuerlicher Freibeträge.

Steigende Steuereinnahmen vorausgesagt

Union und SPD hatten spürbare Entlastungen im Koalitionsvertrag vereinbart, einige Maßnahmen gehen aber noch darüber hinaus. Das hängt mit sprudelnden Steuereinnahmen zusammen. Bis 2022 können Bund, Länder und Gemeinden mit bis zu 63,3 Milliarden Euro mehr an Einnahmen rechnen, wie die neueste Steuerschätzung im Mai 2018 ergeben hatte. "Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Sie zu stärken und zu entlasten, ist unser Ziel", hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag betont.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juni 2018 (dpa).

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