Kabinett beschließt Investitionsprogramm für Krankenhäuser

Das Bundeskabinett hat am 02.09.2020 dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Entwurf des "Krankenhauszukunftsgesetzes" (KHZG) zugestimmt. Der Bund will danach drei Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro aufbringen.

Länder können ab sofort Förderanträge stellen

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird nach der Neuregelung ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 01.01.2021 sollen dem KHZF durch den Bund drei Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt werden. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen nach den Plänen des Kabinetts 30% der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt stehe für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Länder könnten bereits ab dem 02.09.2020 bis zum 31.12.2021 Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel würden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Auch länderübergreifende Vorhaben könnten über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken könnten mit bis zu 10% des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

Unterstützung für mehr Notfallkapazitäten und digitale Infrastruktur

Gefördert werden nach Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, beispielsweise Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen könnten durch den KHZF finanziert werden. Der Stand der Digitalisierung der Krankenhäuser werde zum 30.06.2021 und 30.06.2023 evaluiert.

Neuregelung soll voraussichtlich im Oktober in Kraft treten

Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) soll um zwei Jahre bis 2024 verlängert werden. Erlösrückgänge, die Krankenhäusern in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr wegen der Corona-Pandemie entstanden seien, würden auf Verlangen des Krankenhauses in Verhandlungen mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen. Für nicht anderweitig finanzierte Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, beispielsweise bei persönlichen Schutzausrüstungen, könnten für den Zeitraum 01.10. bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden. Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes werde zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt. Im Bereich der Pflege würden wesentliche bisher befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert. Das KHZG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Oktober dieses Jahres in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 2. September 2020.