Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Emissionshandels

Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 den Gesetzentwurf zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes beschlossen. Die Novelle ist die Grundlage für die Fortführung des EU-Emissionshandels in der kommenden Handelsperiode (2021 bis 2030) in Deutschland. Mit dem Gesetzentwurf setzt Deutschland die neue EU-Emissionshandels-Richtlinie um, die im April 2018 in Kraft getreten ist. Mit der Richtlinie wird der EU-Emissionshandel für die Zeit ab 2021 neu geregelt.

Geringeres Gesamtbudget

Das Gesamtbudget der zulässigen Emissionen soll sich nach der Regelung stärker verringern als bisher; der aufgelaufene Zertifikateüberschuss werde schneller und nachhaltiger abgebaut. Gleichzeitig soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der EU durch die Fortführung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gesichert werden. Durch die zügig eingeleitete Umsetzung der Richtlinie in einem Zeitraum von weniger als vier Monaten gewährleiste die Bundesregierung den rechtzeitigen Start des Antragsverfahrens zur kostenlosen Zuteilung der Zertifikate im Frühjahr 2019, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Bundesumweltministeriums.

Löschung von Emissionszertifikaten nach Kraftwerkstilllegungen

Eine weitere Neuregelung der Richtlinie gebe den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im Fall zusätzlicher Kraftwerkstilllegungen Emissionszertifikate zu löschen, damit zusätzliche Emissionsminderungen nicht im Gesamtbudget des Emissionshandels verpuffen. Nach dem Gesetzentwurf sei diese Option für die Anwendung in Deutschland vorgesehen. Die Löschung von Zertifikaten setze jeweils einen Beschluss der Bundesregierung voraus. Für den internationalen Luftverkehr diene der Gesetzentwurf der Bundesregierung auch einer ersten Umsetzung der globalen marktbasierten Maßnahme der Internationalen Luftfahrtorganisation (ICAO).

Redaktion beck-aktuell, 1. August 2018.