Die Bundesregierung hat beschlossen, die Hürden für die Einwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten zu senken. Damit will sie den Fachkräftemangel beheben. Gleichzeitig sollen neue Perspektiven für gut integrierte Ausländer mit Job geschaffen werden, die nur eine Duldung haben. Das Kabinett verabschiedete dafür am 19.12.2018 zwei Gesetzentwürfe, an denen noch bis zur letzten Minute gefeilt worden war.
Beschäftigungsduldung für abgelehnte Asylbewerber
Die sogenannte Beschäftigungsduldung würde abgelehnten Asylbewerbern, die mit einer Duldung in Deutschland leben, die Möglichkeit geben, einen sichereren Aufenthaltstitel zu erhalten. Voraussetzung ist, dass sie längere Zeit gearbeitet haben.
Entwürfe wahrscheinlich noch nicht endgültig
Die SPD hatte darauf gedrungen, beide Vorhaben noch 2018 auf den Weg zu bringen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Entwürfe im parlamentarischen Verfahren noch leicht verändert werden. Der Union ist wichtig, dass abgelehnte Asylbewerber, die ihre wahre Herkunft nicht preisgeben wollen, keine Möglichkeit erhalten, sich einen dauerhaften legalen Status zu verschaffen.
Unionsfraktion: Beschäftigungsduldung zu begrenzen
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg,
sagte: "Es gibt Kritik hinsichtlich der Regeln für den Wechsel abgelehnter Asylbewerber in die Arbeitsmarktzuwanderung." Deshalb sei es wichtig, dass die "Beschäftigungsduldung" im Gesetzentwurf nun bis zum 30.06.2022 begrenzt sei. Denn die Regelung sende "falsche Signale".
Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2018 (dpa).
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Dörig, Spur halten bei der Einwanderung von Fachkräften, ZRP 2018, 251
Kluth, Einwanderungsgesetz: Entwürfe – Chancen – Kritik, NVwZ 2018, 1437
Bünte/Knödler, Einwanderungsgesetz: Plädoyer für weitere Ausdifferenzierung, ZRP 2018, 102
Thym, Einwanderungsgesetzgebung: Chancen und Illusionen (Teil 2), ZAR 2017, 361
Thym, Einwanderungsgesetzgebung: Chancen und Illusionen (Teil 1), ZAR 2017, 297
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