Islamistische Gefährder, von denen jederzeit ein Anschlag droht, sollen künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Das Bundeskabinett beschloss am 01.02.2017 in Berlin eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA). Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatten sich vor wenigen Wochen auf Konsequenzen aus dem Terroranschlag von Berlin verständigt. Die erleichterten Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln bei verurteilten Straftätern und Gefährdern sind Teil des Maßnahmenpakets.
Zwölf Menschen getötet
Der Berliner Attentäter Anis Amri hatte am 19.12.2016 bei dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz zwölf Menschen getötet und rund 50 teils schwer verletzt. Er war den Behörden als Gefährder bekannt und ausreisepflichtig. Amri konnte aber nicht abgeschoben werden, weil sein Heimatland Tunesien ihm lange keine Papiere ausgestellt hatte.
Nachbesserung des BKA-Gesetzes beschlossen
Zugleich beschloss die Bundesregierung am 01.02.2017 eine Nachbesserung des BKA-Gesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2016 die umfangreichen Befugnisse des BKA zur Terrorabwehr für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hatte damals unverhältnismäßige Eingriffe bemängelt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung sei zum Teil nicht ausreichend geschützt.
Redaktion beck-aktuell, 1. Februar 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Teilverfassungswidrigkeit des BKAG, BeckRS 2016, 44821
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