Künftig soll ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten verhängt werden können.
Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze vor, den das Bundeskabinett am 21.12.2016 beschlossen hat.
Strafverfahren soll zudem effektiver und praxistauglicher werden
Neben dem Fahrverbot für Straftaten greift der Entwurf Empfehlungen einer vom Bundesjustizministerium einberufenen Expertenkommission zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des allgemeinen Strafverfahrens und des jugendgerichtlichen Verfahrens auf. Außerdem sollen Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens umgesetzt werden. Geplant ist die verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit, die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe sowie eine europarechtlich gebotene Erweiterung bestimmter Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz.
Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2016.
Aus der Datenbank beck-online
Wedler, Ausweitung des Fahrverbots auf alle Straftaten?, ZRP 2016, 186
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