Kabinett beschließt Entwurf zu Bürger-Identifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer Art Bürgernummer werden, die einer Behörde den einfachen Zugriff auf bereits vorhandene Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde ermöglicht. Erlaubt sein soll die Abfrage, wenn die betroffene Person zustimmt. Der am 23.09.2020 beschlossene Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass jeder Bürger über einen sicheren Zugang einsehen kann, welche Behörden welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.

56 Register umfasst

Zu den 56 Registern, in denen künftig zur Nutzung des neuen Verfahrens zusätzlich die Steuer-ID gespeichert werden soll, gehören neben dem Melderegister unter anderem auch das Ausländerzentralregister, bestimmte Dateien der Rentenversicherung, das nationale Waffenregister, das Insolvenzregister und das Versichertenverzeichnis der Krankenkassen.

Datenschutzbeauftragter sieht Regelung kritisch

Bedenken gegen das geplante Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, angemeldet. Er hatte bereits im Juli 2020 davor gewarnt, dass dadurch künftig "personenbezogene Daten in großem Maße leicht verknüpft und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden können".

Ministerium teilt Bedenken nicht

Das Bundesinnenministerium, das den Entwurf erarbeitet hat, sieht dieses Risiko nicht, da auch in Zukunft auf eine zentrale Speicherung der Daten verzichtet wird und das Einholen von Auskünften für einen bestimmten Zweck nicht ohne das Einverständnis der Betroffenen erfolgen darf.

Gesetz soll Verwaltungsaufwand reduzieren

Die Regierung verspricht sich von dem Gesetzesvorhaben, über das der Bundestag noch beraten muss, mittelfristig einen reduzierten Verwaltungsaufwand. Bürger, die sich für dieses Verfahren entscheiden, müssen nicht mehr so viele Nachweise und Dokumente von anderen Behörden selbst beschaffen und vorlegen, wenn sie etwa einen Ausweis, eine Bescheinigung oder die Auszahlung staatlicher Leistungen beantragen.

Redaktion beck-aktuell, 23. September 2020 (dpa).