56 Register umfasst
Zu den 56 Registern, in denen künftig zur Nutzung des neuen Verfahrens zusätzlich die Steuer-ID gespeichert werden soll, gehören neben dem Melderegister unter anderem auch das Ausländerzentralregister, bestimmte Dateien der Rentenversicherung, das nationale Waffenregister, das Insolvenzregister und das Versichertenverzeichnis der Krankenkassen.
Datenschutzbeauftragter sieht Regelung kritisch
Bedenken gegen das geplante Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, angemeldet. Er hatte bereits im Juli 2020 davor gewarnt, dass dadurch künftig "personenbezogene Daten in großem Maße leicht verknüpft und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil vervollständigt werden können".
Ministerium teilt Bedenken nicht
Das Bundesinnenministerium, das den Entwurf erarbeitet hat, sieht dieses Risiko nicht, da auch in Zukunft auf eine zentrale Speicherung der Daten verzichtet wird und das Einholen von Auskünften für einen bestimmten Zweck nicht ohne das Einverständnis der Betroffenen erfolgen darf.
Gesetz soll Verwaltungsaufwand reduzieren
Die Regierung verspricht sich von dem Gesetzesvorhaben, über das der Bundestag noch beraten muss, mittelfristig einen reduzierten Verwaltungsaufwand. Bürger, die sich für dieses Verfahren entscheiden, müssen nicht mehr so viele Nachweise und Dokumente von anderen Behörden selbst beschaffen und vorlegen, wenn sie etwa einen Ausweis, eine Bescheinigung oder die Auszahlung staatlicher Leistungen beantragen.