Verkürzung des Instanzenzugs
Wie das Bundeswirtschaftsministerium am 12.08.2020 mitteilte, sehe das Investitionsbeschleunigungsgesetz für verschiedene Infrastrukturvorhaben Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen vor. Das gelte für den Bereich im Schieneninfrastruktur, aber auch für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen. Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit solle die Eingangszuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht beziehungsweise den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden, um so das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Erfasst seien hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen. Ebenfalls eingeschlossen seien Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen beträfen. Auch werde für bestimmte Windenergieanlagen die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage abgeschafft.