Kabinett beschließt Entwurf eines PTA-Reformgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 28.08.2019 einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA-Reformgesetz) beschlossen. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Mit der Novelle solle das Interesse an dem PTA-Beruf für die Zukunft gesichert und einem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegengewirkt werden. 

PTA-Ausbildung modernisieren

Mit der Reform solle die PTA-Ausbildung modernisiert werden. Wie das Ministerium schreibt, enthält der Entwurf Regelungen zum Berufsbild, zum Ausbildungszugang und zur Struktur der Ausbildung, zu den Mindestanforderungen an die Schulen sowie zum Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung vor. Zudem würden auch die Begrifflichkeiten an zeitgemäße Formulierungen angepasst.

Stärkung der Beratungskompetenz

Ein Schwerpunkt liege auf der Stärkung der Beratungskompetenz, da die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten und die fachgerechte Information der Patientinnen und Patienten gegenüber der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln deutlich an Bedeutung gewonnen habe. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung werde entsprechend geändert. Die Vermittlung der pharmazeutisch technologischen Kompetenz müsse dabei gewährleistet bleiben.

Ausbildungsdauer bleibt unverändert

Die Ausbildung solle weiterhin zweieinhalb Jahre dauern. Sie gliedere sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke. Die Ausbildung werde mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Angemessene Vergütung während praktischer Ausbildung

Während der praktischen Ausbildung in einer Apotheke sollen die Auszubildenden eine angemessene Vergütung erhalten. Dies werde im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt. Die Schulgeld-Frage soll nach der Neuregelung entsprechend dem Koalitionsvertrag in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen werden.

Übertragung erweiterter Kompetenzen im Apothekenbetrieb

In der Apothekenbetriebsordnung werde geregelt, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übertragen werden könnten. Eine Vertretung der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters sei weiterhin nicht vorgesehen.

Für bereits begonnene Ausbildungen gelten bisherige Vorschriften 

Vor Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnene PTA-Ausbildungen würden nach bisherigen Vorschriften weitergeführt und abgeschlossen. Das PTA-Reformgesetz soll zum 01.01.2021 in Kraft treten. Der Bundesrat muss der geplanten Neuregelung noch zustimmen.

Redaktion beck-aktuell, 28. August 2019.

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