Kabinett beschließt Eckpunkte für erleichterte Fachkräfte-Einwanderung

Um mehr Fachkräfte nach Deutschland zu locken, will die Bundesregierung die Regeln für Einreise und Anerkennung von Berufsabschlüssen vereinfachen. Das Kabinett hat dazu heute Eckpunkte für eine leichtere Einwanderung von Fachkräften beschlossen. Geplant ist unter anderem, über ein Punktesystem den Zuzug zur Arbeitsplatzsuche zu ermöglichen.

Leichterer Fachkräftezuzug über Punktesystem

Mit der Idee, Nicht-EU-Ausländern über ein Punktesystem die Möglichkeit zu geben, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland umzusiedeln, betritt die Ampel-Koalition ein ganz neues Feld. In den zwischen den Ministerien abgestimmten Eckpunkten heißt es: "Zu den Auswahlkriterien können Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören." Vor allem zu diesem Punkt sind – bis ein Gesetzentwurf vorliegt – noch Diskussionen zwischen SPD, FDP und Grünen zu erwarten. Etwa: Wie viele Punkte gibt es für welches Sprachniveau? Und wie lässt sich der "Deutschlandbezug" nachweisen? Hintergrund ist hier die Überlegung, dass Integration häufig besser verläuft, wenn man schon mehrere Reisen in das Land unternommen hat, bei einem deutschen Arbeitgeber im Ausland angestellt ist oder Verwandte bereits in Deutschland leben. Ob diese Verwandten selbst auch arbeiten müssen, gehört zu den Fragen, die noch nicht geklärt sind.

Tätigkeiten in ausbildungsfremden Berufen möglich

Die Eckpunkte sehen außerdem vor, dass anerkannte ausländische Fachkräfte künftig auch in Berufen arbeiten können sollen, die mit ihrer Ausbildung nichts oder wenig zu tun haben. Ein Mechaniker könnte etwa als Lagerist oder eine Polizistin als Kellnerin angeworben werden. Berufserfahrung soll bei der Erteilung eines Arbeitsvisums stärker berücksichtigt werden. Die Anerkennung des im Herkunftsland erworbenen Abschlusses muss nicht zwingend vor der Einreise erfolgen.

Teil eines Pakets von Gesetzesvorhaben: Fachkräfte, Chancen-Aufenthaltsrecht, Einbürgerung

Die erleichterte Fachkräfte-Einwanderung ist Teil eines Pakets von Gesetzesvorhaben zur Asyl- und Migrationspolitik, die bis zum Jahresende verabschiedet oder zumindest auf den Weg gebracht werden sollen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will bald einen Gesetzentwurf ins Kabinett bringen, der die Einbürgerung erleichtert. Morgen soll der Bundestag über das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht (BT-Drs. 20/3717) abstimmen, für das heute der Rechtsausschuss mit Änderungen grünes Licht gegeben hat. Es soll gut integrierten Ausländern, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bieten. Wer zum Stichtag 31.10.2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen – dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Der Gesetzentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht sieht auch vor, dass bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet werden, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen.

Redaktion beck-aktuell, 30. November 2022 (ergänzt durch Material der dpa).

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