Zahlreiche Vorteile gegenüber papiergebundener Ausgabe
Die Neuregelung sieht die amtliche elektronische Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Internetplattform vor. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, gibt es gegenüber der papiergebundenen Ausgabe zahlreiche Vorteile: Der Ausgabeprozess werde beschleunigt, der Zugang zu den amtlichen Inhalten verbessert und Ressourcen würden eingespart.
Unentgeltlich und barrierefrei
Bei dem schon heute im Internet verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem sei die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt, betonte das Ministerium. Demgegenüber werde das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt und könne ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden.
Künftig alleiniges Verkündungsorgan
Das elektronische Bundesgesetzblatt soll künftig das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen sein. In bestimmten Fällen können Rechtsverordnungen bislang nicht nur im Bundesgesetzblatt, sondern auch im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers oder im Verkehrsblatt verkündet werden. Grund dafür ist zum einen, dass die Rechtsverordnungen häufig nur einen sehr kleinen Adressatenkreis haben, zum anderen sind diese teilweise sehr umfangreich. Zudem erscheint der – bereits seit 2012 ausschließlich elektronisch veröffentlichte -– Bundesanzeiger wesentlich häufiger als das Bundesgesetzblatt, was in Eilfällen eine raschere Verkündung ermöglicht. Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblattes entfalle das praktische Bedürfnis für die Verkündung von Rechtsverordnungen im elektronischen Bundesanzeiger, erläuterte das Bundesjustizministerium.
Qualifiziertes elektronisches Siegel
Der Verlässlichkeit von Authentizität und Integrität werde durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen Rechnung getragen. Es sei unter anderem vorgesehen, dass jede Nummer des Bundesgesetzblattes mit einem qualifizierten elektronischen Siegel versehen sein muss, um die Echtheit und Unverfälschtheit jederzeit überprüfen zu können.
Grundgesetz muss angepasst werden
Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes im Internet setzt eine Änderung des Art. 82 Abs. 1 GG durch Ergänzung eines Gesetzesvorbehalts zur Ausgestaltung der Gesetzesverkündung voraus. Ein Entwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung wird parallel unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eingebracht.