Kabinett beschließt bundesweite Regeln zum Baustoff-Recycling

Für das Recycling von Baustoffen und die Beseitigung von Schadstoffen sollen künftig bundesweit einheitliche Regeln gelten. Dazu hat das Bundeskabinett am 10.05.2021 eine Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz beschlossen. Dadurch sollen natürliche Ressourcen geschont und mehr Ersatzbaustoffe zum Einsatz kommen.

Flickenteppich aus 16 Landesregelungen ablösen

Bisher habe jedes der 16 Bundesländer eigene Regeln für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). An der Neuregelung zur Beendigung dieses "Flickenteppichs" sei 15 Jahre gearbeitet worden. Mit der Verordnung werde die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft, erwartet die Ministerin. Die Mantelverordnung umfasst laut BMU verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.

Rechtsverbindliche Standards für mineralische Ersatzbaustoffe

Die Ersatzbaustoffverordnung solle die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit vereinheitlichen. Nach BMU-Angaben legt die Ersatzbaustoffverordnung erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, könnten nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. So sollen künftig in Deutschland häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.

Einheitliche Vorgaben für Verfüllung obertägiger Abgrabungen

Gleichzeitig mache die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie zum Beispiel ehemalige Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung solle die seit 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden.

Bundestag und Bundesrat am Zug

Das Bundeskabinett hatte die Mantelverordnung bereits im Mai 2017 erstmals beschlossen. Der Bundesrat hatte dann im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen wurden. Da das Kabinett zusätzlich eine Länderöffnungsklausel für Verfüllungen aufgenommen hat, muss die Mantelverordnung nun erneut den Bundestag passieren und vom Bundesrat verabschiedet werden. Da sie erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft tritt, könnten sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen, so das BMU. Darüber hinaus seien Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

Mineralische Abfälle gut wiederverwertbar

Laut BMU fallen in Deutschland jedes Jahr rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (zum Beispiel ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das seien etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Gleichzeitig könnten mineralische Abfälle zu einem sehr hohen Anteil wiederverwendet werden (etwa 90 Prozent).

Redaktion beck-aktuell, 14. Mai 2021.