Kabinett beschließt BAföG-"Notfallmechanismus"

Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz für einen sogenannten Notfallmechanismus im BAföG auf den Weg gebracht, um Studierende und Schüler in künftigen Krisen finanziell besser abzusichern. Die Regierung wird damit ermächtigt, in Krisensituationen per Verordnung das BAföG auch für Studierende und Schüler zu öffnen, die es normalerweise nicht bekommen würden.

Anlass sind Erfahrungen aus der Corona-Krise

Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Corona-Krise. "Es konnten sich Studierende nicht mehr den Liter Milch kaufen, das kann man sich kaum vorstellen, das war aber so", sagte Ulrike Tippe, Vizepräsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, heute bei einer Anhörung zum BAföG im Bundestag. Studentenjobs waren weggebrochen und die Betroffenen gerieten in finanzielle Notlagen. Die damalige Bundesregierung hatte zwar eine sogenannte Überbrückungshilfe auf den Weg gebracht. Die kam aber nach Ansicht von Studierendenvertretern viel zu spät.

Bundestag muss bundesweite Notlage feststellen

Vorgesehen ist nun, dass in einer "bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt", ohne große Umwege durch eine Verordnung das BAföG vorübergehend geöffnet wird. Allerdings muss laut Gesetzentwurf eine solche bundesweite Notlage vom Bundestag vorher durch Beschluss festgestellt worden sein.

Bundestag berät über Bafög-Reform

Parallel zum Notfallmechanismus hat die Regierung bereits eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, über die der Bundestag derzeit berät. Zum Wintersemester sollen die BAföG-Sätze um 5% steigen. Außerdem sollen die Elternfreibeträge um 20% erhöht werden, um den Kreis der BAföG-Berechtigten zu erweitern.

Redaktion beck-aktuell, 18. Mai 2022 (dpa).