Kabinett beschließt Ausgleich der Inflation bei Einkommensteuer

Die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer sollen im kommenden Jahr durch eine Steuerreform abgefedert werden. Das Bundeskabinett beschloss heute Pläne von Finanzminister Christian Lindner (FDP) zum Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Dafür soll unter anderem der Grundfreibetrag angehoben werden.

Höherer Grundfreibetrag und Verschiebung von Eckwerten des Steuertarifs

Die Bundesregierung will diese Grenze von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr und 10.932 Euro 2024 anheben. Auch weitere Eckwerte des Steuertarifs werden verschoben, um den Effekt der kalten Progression auszugleichen. So bezeichnet man eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn man weiter hohe Steuern zahlt, obwohl die Kaufkraft wegen der Inflation sinkt. Die relative Steuerbelastung steigt damit. Auch der Spitzensteuersatz soll künftig erst bei höheren zu versteuernden Einkommen greifen. Konkret bei 61.971 Euro im kommenden Jahr und bei 63.514 Euro im Jahr 2024. Die Grenze für den noch höheren Reichensteuersatz will die Bundesregierung dagegen nicht antasten. Zuletzt gab es Kritik, dass Topverdiener von den Plänen in absoluten Zahlen stärker profitieren als Geringverdiener.

Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Mit dem gleichen Gesetz will die Bundesregierung auch das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anheben. Im kommenden Jahr soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder einheitlich je 237 Euro pro Monat betragen.

Redaktion beck-aktuell, 14. September 2022 (dpa).