Kabinett beschließt Reform des Meldegesetzes

Das Bundeskabinett will das seit 2015 geltende Meldegesetz reformieren, um den Aufwand für Bürger und Verwaltung zu reduzieren. Ob dieses Ziel mit der geplanten Reform erreicht wird, zeigt aber wahrscheinlich erst die Praxis. Der Gesetzentwurf für das neue Bundesmeldegesetz, den das Kabinett am 15.07.2020 in Berlin beschlossen hat, sieht unter anderem die Möglichkeit einer elektronischen Anmeldung vor.

Wohnungsgeberbestätigung wird ersetzt

Die bislang notwendige Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung wird dabei durch einen Code ersetzt, der per Post an die neue Adresse geschickt wird. Diesen Code gibt der Mieter dann selbst online an. Danach wird die Anmeldung vollzogen. Wer umzieht, soll künftig außerdem bestimmte Daten, die in seiner bisherigen Gemeinde über ihn gespeichert wurden, elektronisch abrufen können.

Testlauf in Hamburg geplant

Getestet werden soll das neue Verfahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zunächst in Hamburg. Die bundesweite Einführung ist – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags – für November 2021 vorgesehen.

Bisherige Regelung hat Schwächen

Laut Regierung hat die aktuell gültige Fassung des Gesetzes Schwächen – zum Beispiel, dass abfragende Behörden mitunter nicht erfahren, ob zu einer Person in einem anderen Bundesland keine Daten vorliegen oder ob diese aufgrund des Landesrechts nur nicht übermittelt werden dürfen. Das soll sich ändern.

Anlass der Recherche soll protokolliert werden

Um das Risiko eines unerlaubten automatisierten Abrufs personenbezogener Daten zu minimieren, soll künftig neben der abrufenden Stelle, dem Zeitpunkt und dem abgerufenen Datensatz auch der Anlass der Recherche protokolliert werden. In Sachen E-Government liegt Deutschland Studien zufolge im europäischen Vergleich relativ weit hinten.

Weiterer Schritt in Richtung moderner Verwaltung

"Die Digitalisierung der Verwaltung läuft auf Hochtouren", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Er wolle, "dass wir hier zügig sichtbare Fortschritte machen". Die Änderung des Meldegesetzes sei ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nutzerfreundlichen und modernen Verwaltung.

Redaktion beck-aktuell, 15. Juli 2020 (dpa).