Behörden sollen auch statusrelevante Maßnahmen selbst aussprechen können
Statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht erheben zu müssen, sollen die Behörden – vorausgesetzt der Bundestag stimmt zu – in Zukunft sämtliche Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Zurückstufung, der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und der Aberkennung des Ruhegehalts, selbst durch Disziplinarverfügung aussprechen. "Durch die Vorverlagerung des Ausspruchs auch dieser statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen auf die behördliche Ebene ist ein schnellerer Abschluss des Verfahrens möglich", heißt es in dem Entwurf. Faeser hatte im Vorfeld argumentiert, wer den Staat ablehne, könne ihm nicht dienen.
GdP-Kritik: Nicht nur Extremismus-Fälle umfasst – Rehabilitierung nicht geregelt
Dieses Ziel unterstützt nach eigenem Bekunden auch die GdP. Sie betonte am Mittwoch, sie toleriere nicht, dass Extremisten dem Ruf der Polizistinnen und Polizisten schadeten. Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, übte dennoch scharfe Kritik an dem Vorhaben. Er sagte, der Entwurf umfasse nicht nur Extremismus-Fälle, sondern greife auch bei "gewöhnlichen Dienstvergehen, die zu Zurückstufungen, beziehungsweise Degradierungen führen sollen". Aus Sicht der Gewerkschaft fehlen in dem Entwurf außerdem Vorgaben dazu, wie fälschlich beschuldigte Beamte rehabilitiert werden sollen. Wichtig wäre es laut GdP zudem, Fristen für die Einleitung und Durchführung von Untersuchungen und Widerspruchsverfahren zu etablieren.