Kabinett beschließt StVG-Reform

Mit einer Reform des StVG will die Bundesregierung den Rechtsrahmen dafür schaffen, dass den Behörden in der StVO neue Befugnisse eingeräumt werden können. Auch künftig sollen hierbei die Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs zu berücksichtigen sein. Hinzutreten sollen aber die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung. Länder und Kommunen sollen damit mehr Spielräume zur Verkehrsgestaltung erhalten, etwa zur Einrichtung von Sonderfahrspuren für klimafreundliche Mobilitätsformen.

"Damit ermöglichen wir neue Entscheidungsspielräume vor Ort, ohne die Interessen des Straßenverkehrs zu vernachlässigen", erklärt Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP).

Die Nutzung der Spielräume muss durch Änderungen der StVO umgesetzt werden. Ein StVO-Entwurf des Ministeriums, der jetzt mit den Ländern abgestimmt werde, sehe etwa die Möglichkeit zur Anordnung von Sonderfahrspuren für bestimmte klimafreundliche Mobilitätsformen auf Erprobungsbasis vor – etwa für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder mit mehreren Personen besetzte Fahrzeuge.

Erleichterte Anordnung von Tempo 30-Regelungen

Außerdem solle mehr Flexibilität bei der Anordnung von Bewohnerparken eingeräumt werden. Bisher gingen die Behörden davon aus, dass hierfür im Vorfeld erheblicher Parkdruck nachgewiesen werden müsse. Künftig werde ausdrücklich klargestellt, dass bereits prognostische Daten bei der städtebaulichen Planung für diese Zwecke ausreichten. Die Entwicklung der tatsächlichen Parksituation müsse dann nicht erst abgewartet werden.

Weiter sei eine erleichterte Anordnung von Tempo 30-Regelungen an ganz bestimmten Stellen vorgesehen, und zwar an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, Fußgängerüberwegen und Streckenabschnitten bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo 30-Strecken, damit der Verkehr besser fließen könne.

Redaktion beck-aktuell, 19. Juli 2023.

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