Kabinett beschließt Krankenhausreform

Die umstrittene Neuaufstellung der Kliniken kommt voran: Krankenhäuser sollen unter weniger finanziellem Druck stehen und sich bei Behandlungen stärker spezialisieren. Darauf zielen die Gesetzespläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat.

Der Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes sieht zahlreiche Neuerungen vor. Die Reform soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle ändern. Künftig sollen Kliniken 60% der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Für Stroke Units, Traumatologie, Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin, Koordinierungsaufgaben, Unikliniken und Notfallversorgung sollen zusätzliche Mittel gewährt werden.

Um die Qualität der Versorgung zu verbessern, sollen Kriterien für 65 Leistungsgruppen definiert und sämtliche Leistungen der Krankenhäuser eindeutig einer der Leistungsgruppen zugewiesen werden. Für die Krankenhausplanung bleiben die Länder verantwortlich. Sie werden laut Gesundheitsministerium entscheiden, welches Krankenhaus welche Leistungsgruppen anbieten soll. Für eine Zuweisung von Leistungsgruppen müssten Qualitätsstandards eingehalten werden. Die bundeseinheitlichen Qualitätskriterien könnten auch im Rahmen von Kooperationen und Verbünden erfüllt werden.

Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sieht die Reform Ausnahmeregelungen für bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Räumen vor. Diese sollen höhere Zuschläge erhalten als bisher. Kliniken sollen nach den Plänen des Bundeskabinetts schnell erreichbar bleiben. Befristete Ausnahmen von bis zu drei Jahren könnten Krankenhäusern gewährt werden, wenn ein Krankenhaus nicht innerhalb einer gesetzlich festgelegten Entfernung zu erreichen ist (30 Pkw-Minuten für die Leistungsgruppe allgemeine Chirurgie und allgemeine Innere Medizin; 40 Pkw-Minuten für alle anderen).

Die wohnortnahe Grundversorgung bleibe gesichert. Durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen werde zusätzlich zu den bedarfsnotwendigen Krankenhäusern im ländlichen Raum wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbunden. Um die strukturellen Veränderungen zu fördern, soll ein Transformationsfonds die finanziellen Ressourcen bereitstellen.

Länder haben Einwände angemeldet

Mit der Reform soll zudem der Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser verringert werden. Dokumentation sollen verschlankt und das System entbürokratisiert werden. Mit der Einführung der Vorhaltevergütung soll sich der Aufwand bei Abrechnungsprüfungen verringern, da strukturierte Stichprobenprüfungen die bisherigen Einzelfallprüfungen ersetzen sollen.

Lauterbach sagte, mit der Reform ziehe die Regierung die Notbremse: "Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinik-Insolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege." Die Neuregelungen sollten in einer alternden Gesellschaft gute stationäre Behandlung für alle gewährleisten. "Fallpauschalen, die momentan oft das medizinische Handeln bestimmen, werden wir deshalb durch Vorhaltepauschalen und Qualitätsvorgaben ersetzen. Dann bestimmt der medizinische Bedarf die Behandlung, nicht die Ökonomie."

Gegen die Pläne haben die Länder Einwände angemeldet. Lauterbach hat das Gesetz aber nicht mehr so angelegt, dass es im Bundesrat zustimmungsbedürftig ist. Der Entwurf kommt nun in die Beratungen im Bundestag. In Kraft treten soll es Anfang 2025. Die konkrete Umsetzung soll dann Schritt für Schritt in den Jahren danach folgen.

Redaktion beck-aktuell, ew, 15. Mai 2024 (ergänzt durch Material der dpa).