Kabinett bringt Bafög-Reform und Studienstarthilfe auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine weitere Bafög-Reform auf den Weg gebracht. Das Gesetzesvorhaben aus dem Haus von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sieht eine erneute Erhöhung der Einkommensfreibeträge bei der Anrechnung des Bafög vor, was den Kreis der Berechtigten nochmals erweitern soll.

Die Zahl der Empfänger der staatlichen Ausbildungsförderung war im vergangenen Jahrzehnt stark zurückgegangen. Nicht vorgesehen ist eine Anhebung der Bafög-Sätze. Gewerkschaften und Studierendenvertreter kritisierten das erneut mit Blick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Sätze waren von der Ampel zuletzt zum Wintersemester 2022/2023 um 5,75% erhöht worden.

Wer studiert und noch bei den Eltern wohnt, kann in der Regel aktuell bis zu 511 Euro pro Monat bekommen – darin enthalten sind ein sogenannter Grundbedarf von 452 Euro plus 59 Euro fürs Wohnen. Auswärts sind es 452 plus 360 Euro für die Unterkunft. Möglich sind zudem weitere Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Studierende nicht mehr bei den Eltern versichert sind. Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe aber immer individuell.

Mit der Reform wird auch eine sogenannte Studienstarthilfe eingeführt. Studienanfänger aus ärmeren Familien können ab Herbst mit einem staatlichen Zuschuss von 1.000 Euro zur Anschaffung von Laptops, Büchern oder zur Finanzierung von Umzugskosten am Studienort rechnen.

Redaktion beck-aktuell, ew, 6. März 2024 (dpa).