Justizreform: Spaniens Verfassungsgericht bleibt bei Veto

Im Streit um die Reform der Richterwahl hat das spanische Verfassungsgericht am Mittwoch einen Eilantrag des Oberhauses abgewiesen, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren fortsetzen zu dürfen. Die Richter hielten damit das bereits am Montag auf Antrag der konservativen oppositionellen Volkspartei PP ausgesprochene Veto gegen die Initiative der linken Regierung aufrecht. Dieser Eingriff in die Rechte des Parlaments war auf heftige Kritik gestoßen.

Volkspartei PP hatte ihr parlamentarisches Beteiligungsrecht verletzt gesehen

Die neue Entscheidung sei wie bereits am Montag mit sechs Stimmen konservativer Richter gegen fünf regierungsnahe Richter gefallen, berichtete der staatliche TV-Sender RTVE. Die linke spanische Regierung wollte die Blockade konservativer Kreise bei der Erneuerung des Verfassungsgerichts durch eine Änderung des Wahlmodus überwinden. Dagegen hatte die PP das Verfassungsgericht angerufen und geltend gemacht, ihr parlamentarisches Beteiligungsrecht sei durch ein von der Regierung gewähltes verkürztes Gesetzgebungsverfahren verletzt worden.

Verfassungsgericht verbietet Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens

Das Verfassungsgericht sah das genauso und verbot eine Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens. Zum Inhalt der Justizreform äußerte es sich nicht. Das Unterhaus hatte das Gesetzespaket bereits verabschiedet und das Oberhaus wollte es am Donnerstag beschließen, damit es am Freitag in Kraft treten könne. Die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez hat bereits angekündigt, dass sie die Justizreform erneut als Gesetz ins Parlament einbringen werde. Das normale Verfahren könnte aber Monate dauern. Ihr geht es darum, dass progressivere, der Regierung nahe stehende Richter ernannt werden und somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament widerspiegeln. Sie befürchtet zudem, dass eine konservative Mehrheit im Verfassungsgericht im kommenden Wahljahr viele Prestige-Projekte der Regierung zu Fall bringen könnte.

Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2022 (dpa).