Künftig Oberstes Verwaltungsgericht für Richter betreffende Disziplinarangelegenheiten zuständig
Nach der Verabschiedung durch den Sejm, der ersten Kammer des Parlaments, muss der Gesetzentwurf nun noch den Senat, die zweite Kammer, passieren. Die seit 2015 regierende PiS hatte das Justizwesen des Landes umgestaltet. Die EU-Kommission nahm besonders Anstoß an der 2018 eingeführten Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof, die jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen konnte. Im Juli 2021 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Polen damit gegen europäisches Recht verstößt. Im Juli 2022 wurde die Disziplinarkammer schließlich aufgelöst. Stattdessen wurde eine "Kammer für berufliche Verantwortung" am Obersten Gericht eingerichtet. Diese Änderung erfüllte jedoch nicht alle Bedingungen der EU-Kommission. Der nun vom Parlament in Warschau verabschiedete Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass für Disziplinarangelegenheiten künftig statt des Obersten Gerichts das Oberste Verwaltungsgericht zuständig sein soll.
Kommission hat sich noch nicht zur Neuregelung geäußert
Die EU-Kommission hat sich bislang nicht klar zu der Frage geäußert, ob der neue Gesetzentwurf ihre Kriterien für eine Freigabe der Corona-Hilfsgelder entspricht. Der von Mateusz Morawiecki geführten PiS-Regierung ist sehr daran gelegen, die erste Tranche aus dem Corona-Hilfsfonds der EU möglichst bald zu erhalten. Im Herbst steht in Polen die nächste Parlamentswahl an. Und die Regierung in Warschau benötigt die EU-Milliarden, damit bis dahin bereits positive Effekte der Hilfsgelder spürbar sind.