Bei Nichtzahlung Einbehaltung von EU-Mitteln
Allerdings ist Polen einer anderen Zahlungsaufforderung schon nicht nachgekommen. Dabei geht es um eine EuGH-Anordnung in Zusammenhang mit dem Braunkohle-Abbau im Tagebau Turow an der Grenze zu Sachsen. Die EU-Kommission hatte deshalb angekündigt, in einem einmaligen Vorgang für Polen vorgesehene EU-Mittel einzubehalten und die Strafe so auszugleichen. Auch in diesem Fall geht es um Dutzende Millionen Euro. Im Turow-Fall hatte der EuGH ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 500.000 Euro verhängt, mit Blick auf das polnische Justizsystem von einer Million Euro täglich. Fällt die Antwort Polens nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission aus, wird diese die Strafe wie schon im Turow-Fall über die Einbehaltung von EU-Mitteln ausgleichen. Nach Angaben aus der EU-Kommission gab es noch nie einen Fall, in dem ein Mitgliedstaat vom EuGH verhängte Strafen nicht gezahlt hat.