Justizpanne: Kokain-Dealer wegen fehlenden Verhandlungsprotokolls aus Haft entlassen

Weil dem schriftlichen Urteil kein Verhandlungsprotokoll beilag, hat das OLG Düsseldorf einen zu zehn Jahren Haft verurteilten Leverkusener freigelassen. 

Ein als Kokain-Dealer zu zehn Jahren Haft verurteilter Leverkusener ist wegen eines Versäumnisses am LG Wuppertal auf freien Fuß gesetzt worden. Zwar hatte das LG nach der Verurteilung das schriftliche Urteil fristgerecht fertiggestellt und den sechs in dem Verfahren Verurteilten zugesandt, das Verhandlungsprotokoll aber nicht beigelegt. Ein gravierender Fehler - denn ohne Protokoll ist das Urteil nicht vollständig und kann dementsprechend nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, die Revisionsfrist beginnt nicht zu laufen.

Der Mann hatte auch nach dem Urteil noch in Untersuchungshaft gesessen, da der Verteidiger Revision eingelegt hatte - das allerdings bereits seit rund 20 Monaten. Es folgte eine Haftbeschwerde des Verteidigers und das OLG ordnete die Freilassung an. Das Protokoll müsse wie das Urteil fristgerecht vorgelegt werden. Vom Landgericht hieß es, man bedauere den Vorfall.

Das fehlende Protokoll hat möglicherweise weitere Konsequenzen: Auch die Verteidiger der anderen fünf Angeklagten könnten nun versuchen, ihre Mandanten aus dem Gefängnis zu holen. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte zuerst berichtet.

Redaktion beck-aktuell, js, 24. Juni 2025 (dpa).

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