Justizopfer Harry Wörz erhält 450.000 Euro vom Land

Justizopfer Harry Wörz und das Land Baden-Württemberg haben sich nach langem Rechtsstreit auf eine Entschädigung von 450.000 Euro geeinigt. Beide Seiten hätten nach einer mündlichen Verhandlung im Juni 2015 außergerichtlich weiter verhandelt und sich geeinigt, teilte das Landgericht Karlsruhe am 10.01.2017 mit.

Wörz verbrachte zu Unrecht viereinhalb Jahre im Gefängnis

Das Landgericht habe den Vergleich mit Beschluss vom 22.12.2016 festgestellt. Damit seien sämtliche Ansprüche abgegolten. Der gelernte Installateur und Bauzeichner Wörz werde mit der Summe im Wesentlichen für vergangenen und künftigen Verdienstausfall entschädigt, so das Land. Der heute 50-Jährige aus Birkenfeld bei Pforzheim war 1998 vom Landgericht Karlsruhe wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Frau zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Er saß viereinhalb Jahre hinter Gittern, heute gilt er als unschuldig. Jahrelang stritt er vor verschiedenen Gerichten, bis er im Dezember 2010 vom Bundesgerichtshof endgültig rehabilitiert wurde.

Richtiger Täter bis heute nicht ermittelt

Jemand hatte in der Nacht seine von ihm getrennt lebende Frau mit einem Schal gewürgt, bis sie bewusstlos war. Sie ist seitdem ein schwerer Pflegefall und kann sich nicht mehr äußern. Der Täter ist bis heute nicht ermittelt. Bislang hat der Staat Wörz an die 180.000 Euro brutto zugebilligt. Für seinen Verdienstausfall und als Ausgleich der Kosten für Anwälte und Möbel aus seiner wegen der Haft aufgelösten Wohnung hatte Wörz mindestens weitere 110.000 Euro gefordert - und eine Berufsunfähigkeitsrente über das Jahr 2016 hinaus.

Vorwürfe gegen Polizei und Justiz

Während des Entschädigungsverfahrens im vergangenen Jahr hatte Wörz gesagt: “Die haben mein Leben kaputt gemacht“. Sein Vorwurf richtete sich gegen Polizei und Justiz. Der damalige Justizminister von Baden-Württemberg, Rainer Stickelberger (SPD), äußerte Verständnis. Er bedauere “zutiefst die großen Belastungen, denen Herr Wörz ausgesetzt war und bis heute ist“, sagte ein Sprecher damals.

Redaktion beck-aktuell, 10. Januar 2017 (dpa).

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