Das Bundesjustizministerium will lesbische Paare bei der Geburt eines Kindes gleichstellen. Dazu soll im Bürgerlichen Gesetzbuch der Abschnitt zur Mutterschaft um einen Absatz erweitert werden: "Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat." Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Kommt das Gesetz, würden beide Frauen Mutter heißen.
Mutter auch ohne Adoption
In Absatz 1 heißt es altbekannt: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat." Der Gesetzentwurf soll dem Bericht zufolge in der Regierung abgestimmt werden. Ein Adoptionsverfahren durchlaufen zu müssen, auch wenn es ein Wunschkind sei, "das wird von lesbischen Paaren zu Recht als diskriminierend empfunden", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) der Süddeutschen Zeitung. "Eine Mutter sollte ihr Kind nicht adoptieren müssen."
In einem früheren Gesetzentwurf war von "Mit-Mutter" die Rede
Auch die Vorgängerin von Lambrecht, Katarina Barley, hatte sich bereits an einer ähnlichen Reform versucht. Die Partnerin der Frau, die ein Kind zur Welt bringt, soll automatisch als "Mit-Mutter" mit allen Rechten und Pflichten anerkannt werden, hieß es in einem Entwurf, den das Justizministerium im Frühjahr 2019 in Berlin veröffentlicht hatte. Von einer "Mit-Mutterschaft" ist in der neuen Version nicht mehr die Rede.
Redaktion beck-aktuell, 21. August 2020 (dpa).
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Geuther, Vater, Mutter, Mit-Mutter, Kind, DRiZ 2020, 80
Plettenberg, Anm. zu KG: Kein Umgangsrecht für biologischen Vater, der der Adoption des Kindes zustimmt, NZFam 2020, 634
OLG Nürnberg, Annahme eines minderjährigen Kindes des gleichgeschlechtlichen Ehegatten – Beteiligung des Samenspenders als leiblicher, nicht rechtlicher Vater im Adoptionsverfahren,
MittBayNot 2020, 53
DNotI-Redaktion, Anm. zu BGH: Abstammung des Kindes einer Mutter, die im Zeitpunkt der Geburt in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebt; Mitmutterschaft,
DNotI-Report 2018, 166