Justizministerin Lambrecht kündigt Schutz von Hinweisgebern an

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat in einem Zeitungsinterview einen weitreichenden Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern angekündigt. Dieser solle Verstöße gegen europäisches und deutsches Recht erfassen, sagte Lambrecht den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (19.11.2020). Damit würde der deutsche Gesetzentwurf über eine entsprechende EU-Richtlinie hinausgehen, die Deutschland bis Dezember 2021 umsetzen muss.

Mutige Menschen sollen keine Nachteile zu befürchten haben

Sie wolle, dass Informationen über strafbares Handeln aus Organisationen heraus weitergegeben werden, sagte Lambrecht laut Zeitungsinterview. "Das betrifft die Wirtschaft, aber natürlich auch den staatlichen Bereich." Menschen, die Mut zeigten und Verantwortung für die Gesellschaft übernähmen, sollten keine Angst vor Nachteilen bis hin zum Jobverlust haben. Viele große Skandale könnten nur mit Insiderwissen aufgeklärt werden, sagte die Ministerin. "Deswegen ist es so wichtig, Whistleblower rechtlich zu schützen."

Transparenz und Verantwortung

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wolle sie mit guten Argumenten von dem weitreichenden Gesetzentwurf überzeugen, sagte Lambrecht. Es gehe nicht um Kleinigkeiten, sondern um Transparenz und Verantwortung. Hintergrund für Lambrechts Ankündigung ist eine EU-Richtlinie zum Schutz von Menschen, die Missstände melden. Bis Mitte Dezember 2021 hat die Bundesregierung Zeit, die auf europäischer Ebene vereinbarten Regeln in deutsches Recht zu übernehmen. Darin werden zum Beispiel Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern verpflichtet, zuverlässige Meldekanäle einzurichten.

EU-Richtlinie erfasst nur einige Bereiche

Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Die neue Richtlinie erfasst nur Verstöße gegen EU-Recht in einer Reihe von Bereichen. Aufgeführt sind unter anderem Umweltschutz, Verbraucherschutz und Finanzdienstleistungen. Es wird aber ausdrücklich klargestellt, dass die einzelnen Länder den Schutz von Hinweisgeber bei der nationalen Umsetzung auf weitere Bereiche ausdehnen können.

Redaktion beck-aktuell, 19. November 2020 (dpa).