Justizministerin gegen Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat Forderungen von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer nach einer Verschärfung des Strafrahmens bei Kinderpornografie zurückgewiesen. Wichtiger sei es, konkret den Ermittlern mehr Möglichkeiten zu geben und sie gut auszustatten, sagte die SPD-Politikerin gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

CDU-Chefin will Kindesmissbrauch als Verbrechen ahnden lassen

Kramp-Karrenbauer hatte vor dem Hintergrund des Missbrauchsfalls von Münster nach einer Debatte ihres Parteipräsidiums gefordert, Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen zu ahnden, damit stets eine Mindeststrafe von einem Jahr drohe. Zudem müsse der Strafrahmen bei Besitz oder Beschaffung von kinderpornografischem Material erhöht werden.

Justizministerin gegen pauschale Strafverschärfung

Dem widersprach die Bundesjustizministerin. Nach ihrer Ansicht führt eine abstrakte Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie nicht weiter. Unter den Straftatbestand Kinderpornografie falle auch schon das einmalige Posten eines kinderpornografischen Comics. "Wenn wir dieses einmalige Verhalten als Verbrechen einstufen - das bedeutet eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr -, gäbe es keine Möglichkeit, hierauf angemessen zu reagieren“, erklärte sie gegenüber der NOZ. Bei Kindesmissbrauch sei auch heute schon eines der höchsten Strafmaße überhaupt - bis zu 15 Jahren plus Sicherheitsverwahrung - möglich.

Lambrecht für Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

Lambrecht forderte stattdessen die schnellstmögliche Verabschiedung einer Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die dem Bundestag bereits vorliegt. "Damit werden soziale Netzwerke verpflichtet, nach Hinweisen auf verdächtige Bilder und Filme diese nicht nur wie bisher zu löschen, sondern sie zusätzlich an eine neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt zu melden“, sagte sie. Dem BKA würden auch die IP-Adressen und Port-Nummern mitgeteilt, damit die Urheber schnell ermittelt werden könnten. Ein zweiter vorliegender Gesetzentwurf sorge für einfachere Meldewege, damit User die Plattformen schneller auf verdächtige Inhalte aufmerksam machen könnten.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juni 2020 (dpa).