Begründungspflicht für Vermieter vor Vertragsschluss
Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr, einigten sich CDU, CSU und SPD am 04.092018 auf Barleys ursprünglichen Vorschlag einer umfassenden Begründungspflicht für Vermieter vor Vertragsabschluss, wenn sie 10% oder mehr auf die ortsübliche Miete aufschlagen wollen. Das dürfen sie, wenn schon die Vormiete hoch war, saniert wurde oder es sich um einen Neubau handelt, sie müssen den künftigen Mieter aber darüber informieren.
Mehr Geld für Wohnungsbau
Hohe Mieten sind "die neue soziale Frage", sagte Barley. Zugleich räumte sie ein, dass die Mietpreisbremse den Mietanstieg nur begrenzen könne, Mieten aber nicht sinken lasse. Um das zu erreichen, werde mehr Geld in den Wohnungsbau investiert und Familien geholfen, sich Eigentum anzuschaffen.
Umlage von Modernisierungskosten soll begrenzt werden
Die Mietpreisbremse für Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt soll überzogene Mieterhöhungen bei Neuvermietungen oder nach Sanierungen verhindern. Die Schärfung des Instruments, dass nach seiner Einführung in der vergangenen Legislaturperiode keine große Wirkung gezeigt hat, war eine Forderung der SPD. Bei Modernisierungen, die mit der Absicht durchgeführt werden, Mieter loszuwerden, sollen Mieter Anspruch auf Schadenersatz bekommen. Zudem sollen Vermieter künftig statt 11% nur noch 8% der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen.