Justizminister ziehen Corona-Bilanz
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© Senatspressestelle Bremen

"Online-Gerichtsverhandlungen" müssen für die Öffentlichkeit im Grundsatz zugänglich und damit kontrollierbar sein. Das ist nach den Worten von Bremens Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) das Ergebnis einer Videokonferenz der Landesjustizminister am 18.05.2020 unter ihrem Vorsitz. Über eine von Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) koordinierte Beschlussvorlage von sechs Teilnehmern wurde nach seinen Angaben aber auf Betreiben der unionsgeführten Länder nicht abgestimmt.

Einigkeit über Bedeutung der Digitalisierung

Einigkeit bestand laut Schilling, dass dem Thema der Digitalisierung bei der Bewältigung der Pandemie eine große Bedeutung zukomme. "Angefangen von der Möglichkeit zur Kontaktvermeidung im Homeoffice zu arbeiten, über die laufende Umstellung auf die E-Akte bis hin zu ‚Online-Verhandlungen‘ bietet die Digitalisierung Möglichkeiten, die Arbeit der Justiz insbesondere auch auf die neuen Herausforderungen durch den Infektionsschutz umzustellen." Auf der um drei Tage verlängerten Herbstkonferenz vom 25. bis 27.11. in Bremen solle der Austausch fortgesetzt werden. Das reguläre Frühjahrstreffen war wegen der Corona-Pandemie abgeblasen worden.

"Grundrechte nicht unter Vorbehalt"

Im Herbst solle dann unter anderem die konstruktive Diskussion der heutigen Video-Konferenz fortgesetzt werden. "Trotz der je nach Bundesland teils unterschiedlichen Herausforderungen durch die Pandemie herrschte heute bei vielen Themen große Übereinstimmung – etwa was die Rolle der Justiz für den gesellschaftlichen Zusammenhalt angeht, aber auch in der Bewertung des Status quo: Unser Rechtsstaat und die Grundrechte standen und stehen nicht unter Pandemie-Vorbehalt! Der grundgesetzlich garantierte Zugang zum Recht blieb und bleibt auch während dieser Ausnahmesituation gewährleistet", so die hanseatische Ressortchefin. Nicht zuletzt aufgrund des Einsatzes der Beschäftigten habe zudem die Kontrollfunktion und Leistungsfähigkeit der Justiz beispielsweise auch bei der Überprüfung der teils weitreichenden Verfügungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens unter Beweis gestellt werden können. Schilling: "Wir alle waren uns einig: Unser Rechtsstaat und unsere grundgesetzliche Ordnung haben sich trotz der großen Herausforderungen durch die Pandemie bewährt und als krisensicher erwiesen.“

Balance von Gesundheitsschutz und Freiheit

Völlig klar sei dabei, dass zur Eindämmung der Pandemie notwendige Grundrechtseinschränkungen stets und fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit und ihren Nutzen zu überprüfen seien. "Der notwendige Gesundheitsschutz und die Freiheit des Einzelnen sind in einen sinnvollen und verantwortbaren Ausgleich zueinander zu bringen ohne mit unseren verfassungsrechtlichen Grundprinzipien zu brechen. Dabei bleibt es“, betont die JuMiKo-Vorsitzende: "Wenn schließlich einzelne Stimmen schon autoritäre Systeme im Windschatten der Pandemie auf dem Vormarsch sahen, kann ich heute sagen: Der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat hat sich als hinreichend anpassungsfähig und effektiv erweisen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie."

Bauliche Defizite

Gemeinsam wollen die Justizministerinnen und -minister der Länder konkret insbesondere die Voraussetzungen für einen weiteren Ausbau der Digitalisierung samt möglicher, länderübergreifender Schnittstellen prüfen: Angefangen mit der flächendeckenden Ausstattung der Justiz mit Videokonferenztechnik über den generellen Ausbau der IT-Infrastruktur bis hin zum Ausbau von Online-Fortbildungsangeboten für die Justiz-Beschäftigten. Das Thema Digitalisierung stehe auch vor Corona längst in allen Bundesländern auf der Agenda: "Die Pandemie zeigt nun noch einmal deutlich, welches Potential dahintersteckt. Nicht nur, um in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben, sondern auch generell – sowohl in den Gerichten und Staatsanwaltschaften als auch im Justizvollzug.“ Auch was die baulichen Voraussetzungen für sichere Gerichtsverhandlungen in Zeiten der Pandemie angeht, wollen die Ressortchefs im Austausch bleiben: "Praktisch alle Länder benötigen rasch zusätzliche, größere Gerichtssäle, um Großverfahren in Zeiten der Pandemie ,auf Abstand‘ durchführen zu können. Das erfordert nicht nur entsprechende finanzielle Ressourcen." Erschwerend komme hinzu, dass viele der bestehenden Gerichtsgebäude unter Denkmalschutz stünden, was entsprechende Umbauten erschwert.

Warnung vor "Notstandsgesetzen"

Hamburgs Justizsenator Steffen lehnte nach dem Video-Treffen neue Regelungen, die nur im Fall einer Pandemie griffen, ab. Eine solche "Notstandsgesetzgebung" könne rechtsstaatliche Standards herabsetzen und sich "dauerhaft festsetzen", erklärte er. Die von ihm initiierte, aber nicht abschließend behandelte Beschlussvorlage hatte unter anderem gefordert, die Justiz "zügig und flächendeckend" mit den Voraussetzungen für Videokonferenzen auszustatten. Dafür sei auch mehr qualifiziertes Personal erforderlich. Die Infratsrukturen für Telearbeit seien auszuweiten und die Verbreitung der elektronischen Akte in der Justiz "weiterhin intensiv zu fördern". Erarbeitet hatten den Text außerdem die Ressortchefs von Berlin (Dirk Behrendt/Grüne), Bremen (Dr. Claudia Schilling/SPD), Rheinland-Pfalz (Herbert Mertin/FDP), Sachsen (Sebastian Gemkow/CDU) und Thüringen (Dirk Adams/Grüne). Auch der Deutsche Richterbund hat jüngst wiederholt eine unzureichende Digitalisierung von Gerichten und Staatsanwaltschaften beklagt.

Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn, 18. Mai 2020.