"Erschütterndes Maß an Vorurteilen" im Umgang mit Transsexuellen
Buschmann betonte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, die geschlechtliche Identität gehöre zur individuellen Persönlichkeit und werde durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Das sei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. "Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung", so Buschmann. Er fügte hinzu: "Ich möchte im Übrigen jeden, der die Sache nicht so richtig ernst nimmt, bitten, sich mit Menschen zu unterhalten, die feststellen, dass sie sich nicht ihrem im Geburtenregister eingetragenen Geschlecht zugehörig fühlen." Diese durchlebten schwierige und belastende Phasen der Identitätsfindung und stießen noch immer "auf ein erschütterndes Maß an Vorurteilen", während der Staat sie so behandele, "als stimme etwas mit ihnen nicht". "Wir müssen Respekt vor diesen Menschen haben und ihnen diese teilweise entwürdigende Behandlung ersparen. Das ist unser Ziel.", sagte Buschmann.