Justizminister: Kinder gehören nicht vor Traualtar

Ehen Minderjähriger soll es nach dem Willen der schwarz-roten Koalition in Deutschland künftig nicht mehr geben. Am 28.04.2017 fand die erste Lesung des zugehörigen Gesetzentwurfs im Bundestag statt. Das Mindestalter für Trauungen in Deutschland soll künftig bei 18 Jahren liegen. Bei der ersten Lesung sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am 28.04.2017 im Bundestag: "Kinder sollen spielen, lernen, selbstständig werden - und wenn sie erwachsen sind, dann sollen sie selbst und frei entscheiden, ob und wen sie heiraten wollen. Bis dahin aber gehören Kinder weder vor einen Traualtar noch vor ein Standesamt."

Abgestufte Regelung nach Alter der Beteiligten

Alle Ehen von Personen unter 16 Jahren sollen grundsätzlich nichtig sein. Ehen sollen durch Gerichte aufgehoben werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Nur in besonderen Härtefällen könne davon abgesehen werden - und auch dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.

Kritik der Opposition

Oppositionspolitiker werteten die Regelungen als in Teilen zu pauschal. Sie mahnten zu einer differenzierteren Betrachtung. In Deutschland spielte das Thema Kinderehen lange eine nachgeordnete Rolle. Doch mit der großen Zuwanderung von Migranten und Flüchtlingen nahm auch hierzulande die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen zu - auf 1.475 Ende Juli 2016. Experten warnen vor großen Risiken für jung verheiratete Mädchen - wie erzwungene Schulabbrüche, Gewalt oder frühe Schwangerschaften.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017 (dpa).

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