Ehen Minderjähriger soll es nach dem Willen der schwarz-roten Koalition in Deutschland künftig nicht mehr geben. Am 28.04.2017 fand die erste Lesung des zugehörigen Gesetzentwurfs im Bundestag statt. Das Mindestalter für Trauungen in Deutschland soll künftig bei 18 Jahren liegen. Bei der ersten Lesung sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am 28.04.2017 im Bundestag: "Kinder sollen spielen, lernen, selbstständig werden - und wenn sie erwachsen sind, dann sollen sie selbst und frei entscheiden, ob und wen sie heiraten wollen. Bis dahin aber gehören Kinder weder vor einen Traualtar noch vor ein Standesamt."
Abgestufte Regelung nach Alter der Beteiligten
Alle Ehen von Personen unter 16 Jahren sollen grundsätzlich nichtig sein. Ehen sollen durch Gerichte aufgehoben werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt war. Nur in besonderen Härtefällen könne davon abgesehen werden - und auch dann, wenn ein minderjähriger Ehepartner zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für im Ausland geschlossene Ehen.
Kritik der Opposition
Oppositionspolitiker werteten die Regelungen als in Teilen zu pauschal. Sie mahnten zu einer differenzierteren Betrachtung. In Deutschland spielte das Thema Kinderehen lange eine nachgeordnete Rolle. Doch mit der großen Zuwanderung von Migranten und Flüchtlingen nahm auch hierzulande die Zahl der verheirateten ausländischen Minderjährigen zu - auf 1.475 Ende Juli 2016. Experten warnen vor großen Risiken für jung verheiratete Mädchen - wie erzwungene Schulabbrüche, Gewalt oder frühe Schwangerschaften.
Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen (Drs-Nr.: 18/12086) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundestags.
Aus der Datenbank beck-online
Antomo, Verbot von Kinderehen?, ZRP 2017, 79
Horndasch, Horndasch: Der Aufschrei des Gesetzgebers, FuR 2017, 113
Geuther, Kinderehen und internationales Privatrecht, DRiZ 2016, 396
Majer, Anerkennung einer ausländischen Minderjährigenehe, NZFam 2016, 1019
Andrae, Flüchtlinge und Kinderehen, NZFam 2016, 923
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