In mindestens 20 EU-Staaten werden bestimmte Finanzvergehen künftig von europäischen Staatsanwälten verfolgt werden. Die Justizminister der teilnehmenden Staaten gaben am 12.10.2017 in Luxemburg endgültig grünes Licht für die Gründung einer europäischen Staatsanwaltschaft. Die neue Behörde wird voraussichtlich ab dem Jahr 2020 in Luxemburg an den Start gehen.
Verfolgung von Straftaten mit Bezug zu EU-Geldern
Im Fokus der europäischen Staatsanwaltschaft sollen zunächst Straftaten mit Bezug zu EU-Geldern stehen, in erster Linie grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug. Schätzungen zufolge entgehen den öffentlichen Haushalten dadurch pro Jahr etwa 50 Milliarden Euro. Um die Behörde war jahrelang gerungen worden. Die strafrechtliche Verfolgung von Vergehen fiel bislang in die Zuständigkeit der einzelnen Nationalstaaten. "Das ist ein ganz großer Schritt zur Vertiefung der Europäischen Union", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Nicht alle 28 EU-Staaten wollen derzeit bei dem Projekt mitmachen. Eine spätere Teilnahme ist aber möglich.
Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2017 (dpa).
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Schnichels, Neue Chancen für die europäische Betrugsbekämpfung, EuZW 2017, 625
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