Justizminister Buschmann will Insolvenzrecht vorübergehend ändern

Bundesjustizminister Marco Buschmann will Unternehmen in der Krise mit einer zeitlich begrenzten Änderung des Insolvenzrechts helfen. Der Prognosezeitraum bei der Überschuldungsprüfung solle von zwölf auf vier Monate verkürzt werden, sagte der FDP-Politiker am Freitag in Berlin. Unternehmen würden Zeit gewinnen, um ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können. "Wer kann zwölf Monate in die Zukunft schauen in diesen unsicheren Zeiten?", so Buschmann.

Sorge vor der Staatsanwaltschaft

Für einen Bäcker sei es beispielsweise eine "enorme Erleichterung, dass er nicht mehr vorrechnen können muss, dass er zwölf Monate gesichert den Betrieb fortführen kann". Das nehme ihm die Sorge, eher zu früh als zu spät einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, aus Sorge vor der Staatsanwaltschaft. "Wer zu spät einen Insolvenzantrag stellt, begeht Insolvenzverschleppung und das ist ja mittlerweile sogar mit Freiheitsstrafe bedroht", sagte Buschmann. "Deshalb machen sich viele Sorgen."

Durch Energie-Krise könnte Insolvenzwelle drohen

Wegen der sprunghaft gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten könnte in Deutschland eine Insolvenzwelle drohen. Dem soll der Vorstoß von Buschmann entgegenwirken. "Wir werden jetzt mit den Parlamenten und dem Kanzleramt sprechen, was das schnellste Verfahren ist, ob man ein eigenes Gesetzgebungsverfahren macht oder es an ein anderes dran hängt", so der Politiker. Grundsätzlich müsse es aber so schnell wie möglich passieren.

Redaktion beck-aktuell, 9. September 2022 (dpa).