Mit der Verhaftung des Audi-Chefs Rupert Stadler wollte die Staatsanwaltschaft nach eigener Auskunft eine mögliche Beeinflussung von Zeugen oder Beschuldigten im Dieselskandal verhindern. Seit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Stadler und der Durchsuchung seiner Wohnung vor einer Woche habe sich zum Tatvorwurf nichts Neues ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am 18.06.2018 in München. "Aber es gab Hinweise, dass die Gefahr einer Verdunkelungshandlung besteht. Und das hat zu dem Haftbefehl geführt."
Akteneinsicht für die Verteidigung
Stadler sei am Vormittag des 18.06.2018 an seinem Wohnort festgenommen und dann der Ermittlungsrichterin vorgeführt worden. Er habe noch keine Angaben zur Sache gemacht. Stadler wolle sich aber äußern, nachdem er mit seinem Verteidiger gesprochen habe, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger nehme jetzt Akteneinsicht und wolle am 19.06.2018 mit Stadler darüber sprechen, so dass die Vernehmungen frühestens ab 20.06.2018 beginnen könnten.
Aufenthaltsort Stadlers unbekannt
Wo Stadler einsitzt, sagte der Staatsanwalt nicht. Eigentlich wäre bei Haftsachen der Münchner Justiz das Gefängnis in München-Stadelheim die erste Adresse. Aber in Stadelheim sitzt seit September bereits ein anderer Beschuldigter im Audi-Dieselskandal ein, ein ehemaliger Porsche-Vorstand. Und Beschuldigte im selben Verfahren sollen keinen Kontakt haben.
Redaktion beck-aktuell, 19. Juni 2018 (dpa).
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