Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ihre Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Freiheitsberaubung gegen die frühere Geliebte des Wettermoderators Jörg Kachelmann (59) eingestellt. Der für eine Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht könne nicht begründet werden, teilte die Behörde am 22.09.2017 mit. "Die Vielzahl der Gutachtenergebnisse aus den verschiedenen Prozessen ergab kein einheitliches Bild". Indizien und Beweismittel ließen unterschiedliche Geschehensabläufe möglich erscheinen.
Keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für Verurteilung
Der Prüfung zufolge sei nicht "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mit einer Verurteilung der Beschuldigten zu rechnen", erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Behörde war als Konsequenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main von 2016 tätig geworden. Auch Kachelmann hatte Anzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung erstattet.
Schadenersatz wegen Freiheitsberaubung durch U-Haft bereits zugesprochen
Das OLG Frankfurt am Main hatte 2016 entschieden, dass die Frau im Jahr 2010 Kachelmann bewusst falsch wegen Vergewaltigung angezeigt habe. In dem Prozess war es allerdings um Schadenersatz gegangen, nicht um den Vorwurf der Freiheitsberaubung. Das OLG hatte ausgeführt, die Frau sei mit "krimineller Energie" und "direktem Vorsatz" vorgegangen. Das habe zur Freiheitsberaubung – Kachelmanns U-Haft über 132 Tage – geführt. Die aus Baden-Württemberg stammende Ex-Geliebte hatte das Urteil als Justizskandal bezeichnet.
Redaktion beck-aktuell, 25. September 2017 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
OLG Frankfurt am Main: Ex-Geliebte muss Kachelmann Schadensersatz wegen falschen Vergewaltigungsvorwurfs zahlen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.09.2016, becklink 2004502
OLG Köln kürzt Kachelmanns Entschädigung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.07.2016, becklink 2003842
BVerfG zur Meinungsfreiheit: Ex-Liierte von Kachelmann hatte "Recht auf Gegenschlag", Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.04.2016, becklink 2003149
LG Köln, Springer muss Kachelmann wegen Berichterstattung zu Vergewaltigungsvorwürfen mit 635.000 Euro entschädigen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 30.09.2015, becklink 2001216
BGH, Kachelmann verliert Rechtsstreit um Zulässigkeit der Berichterstattung über sein Strafverfahren, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.03.2013, becklink 1025539
Fall Kachelmann: OLG Köln legt Grenzen zulässiger Berichterstattung in Straf- und Ermittlungsverfahren fest, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.11.2011, becklink 1017311
Freispruch für Kachelmann rechtskräftig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.10.2011, becklink 1016475