Vorgeworfene Handlungen als politische Handlungen anzusehen
Der Neubrandenburger Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler sagte, die Rechtshilfe könne abgelehnt werden, wenn sich der Vorwurf auf strafbare Handlungen beziehe, die als politische Handlungen anzusehen seien. Das sei hier der Fall. Der in Neustrelitz lebende Kurde soll nach Angaben seines Anwalts mehrere Facebookeinträge geteilt haben, in denen Erdogan als "Esel" oder "Hund" bezeichnet wird. Sein Mandant hat demnach die türkische Staatsbürgerschaft, lebt seit fast 20 Jahren in Deutschland und hat auch Asyl bekommen.