Justiz lehnt Rechtshilfe für Türkei wegen Anti-Erdogan-Posts ab

Die Staatsanwaltschaft von Neubrandenburg hat ein Rechtshilfeersuchen der Türkei im Verfahren gegen einen in Mecklenburg lebenden Kurden abgelehnt. Die Oberstaatsanwaltschaft im türkischen Igdir wirft dem Mann Beleidigung des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan vor. Die ablehnende Entscheidung sei dem türkischen Generalkonsulat in Berlin am 29.08.2018 übermittelt worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg mit. Der Kurde war wegen des Rechtshilfeersuchens im Mai vernommen worden.

Vorgeworfene Handlungen als politische Handlungen anzusehen

Der Neubrandenburger Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler sagte, die Rechtshilfe könne abgelehnt werden, wenn sich der Vorwurf auf strafbare Handlungen beziehe, die als politische Handlungen anzusehen seien. Das sei hier der Fall. Der in Neustrelitz lebende Kurde soll nach Angaben seines Anwalts mehrere Facebookeinträge geteilt haben, in denen Erdogan als "Esel" oder "Hund" bezeichnet wird. Sein Mandant hat demnach die türkische Staatsbürgerschaft, lebt seit fast 20 Jahren in Deutschland und hat auch Asyl bekommen.

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2018 (dpa).

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