Freilassung möglich, aber nicht die Regel
Das Gericht muss dem 55-Jährigen in einer sogenannten Festhalteanordnung eröffnen, warum er festgehalten wird. Es prüfe zudem, ob es sich bei der Person tatsächlich um Puigdemont handelt, sagte eine Sprecherin der Generalsstaatsanwaltschaft am 26.03.2018 in Schleswig. Theoretisch bestehe auch die Möglichkeit, dass das Amtsgericht entscheidet, Puigdemont auf freien Fuß zu setzen. Dies sei aber nicht die Regel, sagte die Sprecherin weiter.
Ermittlungen wegen Rebellion
Gegen Puigdemont wird in Spanien wegen des Unabhängigkeitsreferendums vom Oktober 2017 unter anderem wegen Rebellion ermittelt. Nach der Vorführung erhält die Generalstaatsanwaltschaft die Akten und prüft, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung nach Spanien vorliegen. Dazu müsse es in Deutschland einen Straftatbestand geben, der dem entspricht, der Puigdemont vorgeworfen wird, so die Sprecherin. Ist dies nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Fall, stellt sie am Oberlandesgericht in Schleswig einen Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls. Einen solchen würde das OLG gegebenenfalls erlassen. Das Oberste Landesgericht wird sich nach Angaben der Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft voraussichtlich nicht mehr am 26.03.2018 mit dem Fall befassen.